Daher bieten wir neben der Betreuung von Schwangerschaften bis zur Geburt und im Wochenbett auch medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwei Schwangerschaftsmonaten im Rahmen der Beratungsregelung (festgelegt in § 218a Abatz 1 StGB) an.
Die vorgeschriebene Beratung erfolgt von staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, z.B. durch donum vitae oder profamilia.
Zwischen der Beratung und dem Einleiten eines Schwangerschaftsabbruches müssen 3 Tage vergangen sein.
Vereinbaren Sie bitte zeitnah einen Termin bei uns zur Untersuchung und Beratung.
Operative Schwangerschaftsabbrüche dürfen nach o.g. Beratung innerhalb der ersten 12 Wochen nach Konzeption durchgeführt werden, medikamentöse Schwangerschaftsabbrüche dürfen innerhalb der ersten 7 Wochen nach Konzeption erfolgen. Daher erfolgt zwingend eine Ultraschalluntersuchung, um den Sitz der Schwangerschaft in der Gebärmutter und das Schwangerschaftsalter zu bestimmen.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt im ersten Schritt durch die Einnahme von 600mg Mifepriston in unserer Praxis zur Verhinderung der Weiterentwicklung der Schwangerschaft. Zum Abbluten der Schwangerschaft erhält die Patientin zwei Tage später Misoprostol.
Eine routinemäßige Kontrolluntersuchung ist etwa drei Wochen später vorgesehen.